Unsere Aufgaben ergeben sich aus der Heimmitwirkungsverordnung §§ 1- 35.
Hier einige Beispiele unserer Tätigkeiten:
Wir hören zu, wenn unsere Mitbewohner Probleme äußern und versuchen diese gemeinsam zu lösen:
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Wir gehen auf Wünsche und Vorschläge ein und versuchen diese zu verwirklichen
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Wir planen und führen Veranstaltungen durch
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Wir können zu Neuanschaffungen raten und bei der Wahl mitbestimmen
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Wir regen Maßnahmen zur Verhütung von Unfällen an
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Wir bestimmen bei der Freizeitenplanung mit
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Wir führen einmal im Jahr eine Bewohnerversammlung durch, bei der wir allen Bewohnern einen Tätigkeitsbericht erstatten.
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