Hinweise zum Anmeldeverfahren:
Wenn Sie sich auf den nachfolgenden Seiten Freizeitangebote für bzw. mit Ihrem Angehörigen ausgewählt haben, geben Sie uns diese bitte telefonisch, persönlich oder aufgelistet bekannt.
! Markieren Sie sich alle Angebote, zu denen Sie Ihren Angehörigen angemeldet haben !
Vor allen Freizeitangeboten bedarf es einer Planung unserseits, ob zur Absicherung der Betreuung, der Fahrten, der Unternehmungen, Materialien, Verpflegung etc.
Aus diesem Grund bitten wir Sie um eine frühzeitige Abmeldung, wenn Angebote nicht wahrgenommen werden können.
Entsprechend müssen Unkostenbeiträge, Eintrittskosten und Betreuungskosten auch in Rechnung gestellt werden, wenn nicht:
- bis einen Tag vor den innerwöchentlichen Angeboten abgesagt wurde,
- bei Veranstaltungen, bei denen bis zum Erhalt der Abfahrtszeiten Ihres
Angehörigen abgesagt wurde,
- eine Pflegestufenerhöhung bekannt gegeben wurde. Die Differenz wird privat in Rechnung gestellt
! Betreuung- und Fahrkosten werden auch bei Einzel-/ Gruppenbetreuungen im vollem Umfang abgerechnet, wenn nicht mind. 1 Tag zuvor abgesagt wurde. Gleiches gilt, wenn vereinbarte
Betreuungszeiten Ihrerseits nicht eingehalten werden.