Der Werkstattrat ist Repräsentant und Interessensvertretung der Beschäftigten der Werkstatt für behinderte Menschen und verhandelt als solcher mit der Werkstattleitung die Belange, Anregungen und Beschwerden von Werkstattmitarbeiter/innen.
Durch den Werkstattrat ist den behinderten Mitarbeiter/innen die Möglichkeit gegeben, an den Angelegenheiten der Werkstatt mitzuwirken. Regelmäßige Gespräche zwischen Werkstattrat und Geschäfts- sowie Werkstattleitung dienen dem (Informations-) Austausch und wechselseitigem Verständnis.
Alle vier Jahre werden die Mitglieder des Werkstattrates von ihren wahlberechtigten Arbeitskolleg/innen gleich, geheim und unmittelbar gewählt. Die drei Personen des Werkstattrates vertreten die Gesamtzahl der Beschäftigten der Werkstatt und treffen sich regelmäßig und bei Bedarf, um ihre Belange zu besprechen und anstehende Ereignisse oder Anliegen zu diskutieren.
Alle Mitglieder des Werkstattrates werden zu den regulären und außerordentlichen Sitzungen sowie anderen, dem Werkstattrat obliegenden Aufgaben ohne Minderung der Entlohnung oder sonstiger Nachteile von der Arbeit freigestellt. |
Der aktuelle Werkstattrat: Stefan Klapproth, Christiane Weise,Ralf Otto |
Im Einzelnen beinhaltet die Arbeit der Mitglieder des Werkstattrates folgende Aufgaben:
Entgegennahme von Anregungen, Wünsche und Beschwerden der Beschäftigten und, falls sie berechtigt erscheinen, durch Verhandlungen mit der Werkstattleitung oder dem Begleitenden Dienst auf eine Erledigung hinzuwirken.
Beantragung von Maßnahmen, die den Mitarbeiter/innen und der Werkstatt dienen, eigenständig und basierend auf der eigenen Sachkenntnis bei der Werkstattleitung („Initiativrecht“).
Hinweis und Weitergabe auf die das besondere arbeitnehmerähnliche Rechtsverhältnis zwischen den Werkstattbeschäftigten und der Werkstatt anzuwendenden arbeitsrechtlichen Vorschriften und Grundsätze.
Einsatz für die Integration aller behindertenspezifischen Gruppen in der WfbM.
Pflege eines engen Kontaktes zu den Beschäftigten und Beratung bei ihren Anliegen, z.B. durch Gruppengespräche, Teilnahme an regionalen Treffen mit Werkstatträten anderer Werkstätten für behinderte Menschen. |