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K o n t a k t:
Familien-

entlastender

Dienst

Jägerstraße 1

37339
Leinefelde/ Worbis

Tel.: 036074 - 621615

Fax: 036074 - 621619

E-Mail: f.e.d@lebenshilfe-worbis.de

 
 
 
 

Startseite: Tagesstätte für älter und schwächer werdende Menschen mit Behinderung

Die Tagestätte richtet sich an ältere und schwächer werdende Menschen mit Behinderung. Menschen mit Behinderungen haben ein Recht darauf, in Würde und unter Respektierung ihrer Persönlichkeit alt zu werden, ihre Kompetenzen und Ressourcen so lange wie möglich zu erhalten und ggf. neue Impulse zu bekommen.

Ältere behinderte Menschen haben den gleichen Anspruch auf Anregung und Unterstützung, wie nicht behinderte Menschen.

Der dritte Lebensabschnitt bedeutet nicht automatisch, dass dieser Mensch pflegebedürftig ist, sondern Raum und Zeit für Aktivitäten findet, die bisher nicht stattfinden konnten. Dabei ist er in der Regel in höherem Maße auf Anregung und Unterstützung angewiesen als vergleichsweise Menschen ohne Behinderung.

Soweit wie möglich sollte das Angebot der tagesstrukturierenden Maßnahme im gewohnten Umfeld der älteren und alten Menschen stattfinden, um dem Bedürfnis nach Geborgenheit, die die vertraute Umgebung vermittelt, entgegen zu kommen. Die Begleitmaßnahmen richten sich nach den Fähigkeiten und Fertigkeiten der einzelnen Personen.

Sehr wichtig dabei ist es uns, eine Angebotspalette zu bieten, die den individuellen Interessen dieser Menschen gerecht wird, um ihre Ressourcen und ihre Mobilität weitest gehend zu erhalten. Die wichtigsten Prinzipien hierbei haben die Normalisierung, die Selbstbestimmung, die Individualität und die Integration zum Inhalt.


Unsere Tagesstätte ist werktags von 8 – 14 Uhr geöffnet.
Der tägliche Mindestaufenthalt soll fünf Stunden nicht unterschreiten.
Die Senioren werden bei uns liebevoll betreut und versorgt.

 

Die Angebote strukturieren den Tag und erfüllen elementare menschliche Bedürfnisse nach Wohlbefinden und Sinngebung. Sie bieten Anregungen in verschiedenen Bereichen, um kognitive und körperliche Fähigkeiten zu erhalten und Abbauprozesse zu verlangsamen.

 

Neben  der täglichen gemeinsamen Einnahme eines warmen Mittagessens wollen wir mit den  tagesstrukturierenden Maßnahmen, Schlüsselkompetenzen erhalten:

  • Senso – motorische Kompetenz

  • Kognitive Kompetenz

  • Alltags -  Kompetenz

  • Kreative Kompetenz

  • Soziale Kompetenz


Zur Eingliederung behinderter Menschen sind die §§ 53, 54 SGB XII, sowie die §§ 55 ff SGB IX ausschlaggebend.
Die Eingliederungshilfe ist zuständig für die Prävention, Rehabilitation und Integration Behinderter und von Behinderung bedrohter Menschen in die Gesellschaft.

Für Menschen mit Behinderungen steht auch im Alter, unabhängig von der Pflegebedürftigkeit, die Betreuung im Vordergrund.     

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