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K o n t a k t:
Lebenshilfe Werkstätten
Leinefelde-Worbis

Ernemannstr. 6

37327
Leinefelde-Worbis

Tel.: 03605 – 200993
Fax: 03605 – 2009999

E-Mail: info
@lebenshilfe-worbis.de

 
 
 

Werkstattrat

Der Werkstattrat ist Repräsentant und Interessensvertretung der Beschäftigten der Werkstatt für behinderte Menschen und verhandelt als solcher mit der Werkstattleitung die Belange, Anregungen und Beschwerden von Werkstattmitarbeiter/innen.

Durch den Werkstattrat ist den behinderten Mitarbeiter/innen die Möglichkeit gegeben, an den Angelegenheiten der Werkstatt mitzuwirken. Regelmäßige Gespräche zwischen Werkstattrat und Geschäfts- sowie Werkstattleitung dienen dem (Informations-) Austausch und wechselseitigem Verständnis.

Alle vier Jahre werden die Mitglieder des Werkstattrates von ihren wahlberechtigten Arbeitskolleg/innen gleich, geheim und unmittelbar gewählt. Die drei Personen des Werkstattrates vertreten die Gesamtzahl der Beschäftigten der Werkstatt und treffen sich regelmäßig und bei Bedarf, um ihre Belange zu besprechen und anstehende Ereignisse oder Anliegen zu diskutieren.

Alle Mitglieder des Werkstattrates werden zu den regulären und außerordentlichen Sitzungen sowie anderen, dem Werkstattrat obliegenden Aufgaben ohne Minderung der Entlohnung oder sonstiger Nachteile von der Arbeit freigestellt.  

Der aktuelle Werkstattrat:

Stefan Klapproth, Christiane Weise,Ralf Otto


Im Einzelnen beinhaltet die Arbeit der Mitglieder des Werkstattrates folgende Aufgaben:

Entgegennahme von Anregungen, Wünsche und Beschwerden der Beschäftigten und, falls sie berechtigt erscheinen, durch Verhandlungen mit der Werkstattleitung oder dem Begleitenden Dienst auf eine Erledigung hinzuwirken.

 

Beantragung von Maßnahmen, die den Mitarbeiter/innen und der Werkstatt dienen, eigenständig und basierend auf der eigenen Sachkenntnis bei der Werkstattleitung („Initiativrecht“).

 

Hinweis und Weitergabe auf die das besondere arbeitnehmerähnliche Rechtsverhältnis zwischen den Werkstattbeschäftigten und der Werkstatt anzuwendenden arbeitsrechtlichen Vorschriften und Grundsätze.

 

Einsatz für die Integration aller behindertenspezifischen Gruppen in der WfbM.

Pflege eines engen Kontaktes zu den Beschäftigten und Beratung bei  ihren Anliegen, z.B. durch Gruppengespräche, Teilnahme an regionalen Treffen mit Werkstatträten anderer Werkstätten für behinderte Menschen.   


Der Werkstattrat verfügt über ein Mitbestimmungsrecht

  • bei Fragen der Verpflegung

  • bei Form und Ausgestaltung von Festen, Feiern, sowie von Freizeitveranstaltungen

  • bei der Gestaltung der Arbeit in der Werkstatt

  • bei Fragen der persönlichen Entwicklung von Beschäftigten

  • beim Werkstattlohn

  • bei Fragen der Gesundheit/des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten und der Sicherheit/Unfallverhütungsvorschriften im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften

  • bei gemeinsamen Unternehmungen und sozialen Aktivitäten für die Beschäftigten

  • bei der Gestaltung der Werkstatt und die Ordnung im Arbeitsbereich und das Verhalten der Werkstattbeschäftigten

Der Werkstattrat verfügt über ein Anhörungsrecht

bei Fragen der Gestaltung und Ausstattung von Sanitär- und Aufenthaltsräumen, sowie bei Umbauarbeiten und jeglichen Veränderungen und bei Einschränkungen,

Stilllegungen und Verlegungen der WfbM oder wesentlichen Teilen; grundlegende Änderung der Werkstattorganisation

Der Werkstattrat verfügt über ein Kontrollrecht

wenn es um die Einhaltung (nicht Durchsetzung - diese obliegt der Werkstattleitung) der Regelungen geht, die zugunsten der Beschäftigten gelten   


Zudem hat der Werkstattrat das Recht auf Unterrichtung

  • über das Produktions- und Investitionsprogramm und die wirtschaftliche Lage der Werkstatt durch die Geschäfts- bzw. Werkstattleitung

  • über die Arbeit des Sicherheitsausschusses, d.h. die jährliche Überprüfung der Elektrogeräte oder der Hygienevorschriften

  • über die Einstellung neuer Beschäftigter, Zivildienstleistender und Gruppenleiter/innen 



Versammlung der Beschäftigten

Am Freitag, dem 25.Mai 2012, trafen sich alle Beschäftigten der Werkstatt um 13.00 Uhr im Speiseraum der Werkstatt.
Der Werkstattrat hatte zu einer Beschäftigtenversammlung geladen. > mehr
 

 

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